Statut der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP)
Statut
Schiedsordnung
Beitragsordnung
Beitragsordnung
Beitragsordnung der DKP
1. Beiträge der Mitglieder sind auf der Grundlage des Bruttoeinkommens wie folgt zu entrichten:
bis 400,- Euro mindestens 2,- Euro
bis 500,- Euro mindestens 4,- Euro
bis 600,- Euro mindestens 6,- Euro
bis 800,- Euro mindestens 8,- Euro
bis 1000,- Euro mindestens 10,- Euro
bis 1200,- Euro mindestens 13,- Euro
bis 1500,- Euro mindestens 16,- Euro
bis 1800,- Euro mindestens 20,- Euro
bis 2300,- Euro mindestens 25,- Euro
bis 2500,- Euro mindestens 30,- Euro
bis 3000,- Euro mindestens 40,- Euro
bis 3500,- Euro mindestens 50,- Euro
bis 4000,- Euro mindestens 60,- Euro
bis 5000,- Euro mindestens 75,- Euro
über 5000,- Euro mindestens 100,- Euro
Der Aufnahmebeitrag beträgt 2,- Euro
2. Die Mitgliedsbeiträge werden prozentual aufgeteilt, und zwar:
- 15 % an Betriebs-, Wohngebiets- (Orts- und Stadtteil-) und Hochschulgruppen
- 15 % an die Kreisvorstände
- 20 % an die Bezirks- bzw. Landesverbände
- 50 % an den Parteivorstand
Gruppen und Kreise mit einem hohen Finanzbedarf (Unterhalt eines Büros, besondere betriebliche, kommunal- oder hochschulpolitische Aktivitäten etc.) können auf Antrag in Absprache mit dem zuständigen Bezirks- oder Landesverband 20 Prozent des Beitragsaufkommens für das laufende Kalenderjahr erhalten. Die Bezirksvorstände stimmen die Ansprüche jährlich mit der Bundeskassierung ab.
Entspricht der Aufbau der Partei in einem Gebiet noch nicht der vom Statut bestimmten Organisationsstruktur, so regelt der Parteivorstand in Abstimmung mit den betreffenden Gliederungen der Partei die Aufteilung der abzurechnenden Mitgliedsbeiträge.
Der Gruppen- und Kreisanteil steht grundsätzlich für die betriebliche, örtliche und regionale Arbeit zur Verfügung. Gibt es keine Kreisorganisation, dann steht den Gruppen grundsätzlich auch der Kreisanteil zu. Nur mit der Zustimmung der betroffenen Gruppen können anderslautende Regelungen in der Bezirks- oder Landesorganisation oder auf Bundesebene getroffen werden.
Die Beiträge sind monatlich abzurechnen.
3. Zusätzliche Zahlungen von Parteigliederungen an nächsthöhere Vorstände können von diesen nicht angeordnet werden. Ausgenommen ist die Kostenumlage für Leistungen, die zum Erhalt der Handlungsfähigkeit der Partei zentral für die jeweiligen Gliederungen erbracht werden.
4. Zu besonderen politischen Anlässen ist der Parteivorstand berechtigt, Spendenmarken herauszugeben. Diese werden – wenn nichts anderes beschlossen wurde – hundertprozentig an den Parteivorstand abgerechnet.
Statut der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP)
Beschlossen auf dem 12. Parteitag der DKP
in Mannheim
16.-17. Januar 1993
Geändert wurde das Statut:
Beschlossen auf dem 12. Parteitag der DKP am 16./17.01.1993 in Mannheim.
Geändert auf dem 13. Parteitag, 02. – 04.02.1996 in Dortmund,
auf dem 16. Parteitag, 30.11./01.12.2002 in Düsseldorf,
auf dem 20. Parteitag, 02./03.03.2013 in Mörfelden-Walldorf
auf dem 21. Parteitag, 14./15.11.2015 in Frankfurt/Main,
auf dem 22. Parteitag, 02. – 04.03.2018 in Frankfurt/Main,
auf dem 23. Parteitag der DKP, 28.02. – 01.03.2020 in Frankfurt/Main,
und auf dem 25. Parteitag der DKP, 17.03. – 19.03.2023 in Gotha.
„Proletarier aller Länder, vereinigt Euch!“
Wer die Welt verändern will, muss sie erkennen. Wer sich befreien will, braucht Genossinnen und Genossen. Wer Kraft entfalten will, muss sich organisieren. Wer ein freies, menschliches Leben erringen, die Zukunft gewinnen will, muss kämpfen.
Die Deutsche Kommunistische Partei hat sich nicht um ihrer selbst willen gebildet. Sie wirkt mit der Arbeiterklasse und in der Arbeiterklasse für die Zukunftsinteressen der Menschheit.
Soziale Sicherheit und Gerechtigkeit, Demokratie und Freiheit, Frieden und Sozialismus – dafür kämpft die Deutsche Kommunistische Partei.
Statut der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP)
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